ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER SCHWIMMSCHULE AQUA FUN
1. Zweckbestimmung:
Die Schwimmschule ist eine privat organisierte Einrichtung. Dadurch wird Sie ausschließlich über die Kursbeiträge finanziert!
2. Aufgaben und Ziele:
a) Die Schwimmschule dient in den Mutter-Kind Gruppen einer frühen Wassergewöhnung und entwicklungsgerechtem Schwimmen. Außerdem der Erhaltung sozialer Kontakte.
b) Das Kinderanfangschwimmen und die Fortsetzungsgruppen setzen es sich zum Ziel, den Kindern bestmögliche Wassersicherheit zu geben.
Die Schwimmschule ist nicht für Sport - Leistungs-, oder Wettkampfschwimmen ausgerichtet.
3. Gliederung:
a) Mutter-Kind Gruppen: Babyschwimmen und Kleinstkindschwimmen, ab 3 Monate
b) Babys/Pingus: 4-11Monate / Pingus: 12-20Monate / Pingus: 21Monate- 3Jahre
c) Anfängerschwimmen: ab 5 Jahren
4. Aufnahme:
a) Durch ein vorgegebenes Formular von der Schule.
b) Die Aufnahme ist nach Verfügbarkeit von freien Plätzen das ganze Jahr über möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme oder Übernahme in Kurse besteht nicht.
5. Kursausschluss:
a) Ein Teilnehmer kann aus einem Kurs ausgeschlossen werden
1. Wiederholtes Stören der Kursstunde
2. Mehrmaliges nichteinhalten von Regeln im Schwimmbad.
3. Mangelndes Interesse
4. Die Bezahlung der Gebühren bleibt aus.
Über einen Kursausschluss entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit Eltern, Schüler und Lehrer.
6. Unterricht:
a) Der Schwimmunterricht beginnt und endet zu den Öffnungs- u .Schließzeiten der jeweiligen Bäder.
b) Die Ferien-, und Feiertagsregelung der örtlichen Schulen gelten in gleicher Weise auch für die
Schwimmschule. Ausnahme sind die Kurse in Ingerkingen.
c) Ausgenommen sind die extra eingerichteten Ferienkurse.
7. Unterrichtsausfall:
Beide Vertragsseiten tragen ihr eigenes Risiko im Falle von Krankheit oder sonstigen privaten Anlässen, was zum Ausfall von Stunden führt.
a) Es besteht kein Anspruch, durch Krankheit des Schülers versäumte Unterrichtsstunden nachzuholen, bzw. auszahlen zu lassen. Bei Krankheit von mehr als 3 Wochen und bei Kuraufenthalten werden die versäumten Stunden auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.
b) Fällt der Unterricht wegen Verhinderung der Lehrkraft aus, gilt folgende Regelung:
Mutter Kind Gruppen und Kinderanfängerschwimmen:
Fällt der Kurs auf Grund von Krankheit der Lehrkraft aus, werden die Stunden am Ende des Kurses nachgeholt.
Ersatzstunden können von der Schwimmschule in einem anderen Bad, an einem anderen Ort und zu einer anderen Uhrzeit angeboten werden. Nicht in Anspruch genommene Ersatzstunden, gehen auf Kosten der Teilnehmer.
Fällt der Unterricht auf Grund außerplanmäßigen Badschließungen aus (z.B. durch technischen Defekt), gilt folgende Regelung: Entweder werden die Stunden am Ende des Kurses angehängt, oder es werden Ersatzstunden angeboten. Diese können von der Schwimmschule in einem anderen Bad, an einem anderen Ort und zu einer anderen Uhrzeit angeboten werden. Nicht in Anspruch genommene Ersatzstunden, gehen auf Kosten der Teilnehmer.
c) Die Schwimmschule hat das Recht Kurse zu stornieren oder zusammenzulegen, sollte die rentable Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein.
8. Teilnehmer:
Alle aktiven Teilnehmer dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. Im Zweifelsfall müssen Sie Rücksprache mit dem Arzt halten.
9. Kündigung und Vertragsende / Vertragsverlängerung
a) Kündigung der Mutter Kind Kurse und Grundkurse Kinderanfängerschwimmen.
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung können sie bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn den Kurs stornieren.
Für spätere Kündigungen werden 50% der Kursgebühr, bzw. ein Monatsbeitrag berechnet, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer wird genannt.
b) Zeitlich festgelegte Kurse (Baby-, Kleinstkinder-, Kleinkinder-, Anfängerschwimmen über 10/12/14/16Stunden) können während der Kurszeit nicht gekündigt werden.
Gebucht werden kann immer nur eine komplette Kurseinheit, Ausnahmen werden Individuell entschieden.
c) Vertragsende
Ziel der Schwimmschule ist mind. das Erlangen des Seepferdchenabzeichen, in gesonderten Gruppen das Seeräuberabzeichen, bzw. das Bronzejugendschwimmabzeichen.
10. Lernmittel
Werden über den Zeitraum des Kurses gestellt.
11. Begleitpersonen
Zusätzliche Begleitpersonen sind nicht gestattet, um den vorgesehenen Kursablauf zu gewährleisten.
12. Aufsichtpflicht
a) Mutter Kind Gruppen: Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern, bzw. der Begleitperson.
b) Anfängerschwimmen und Fortsetzungskurse:
Die Aufsichtspflicht liegt während der Kurszeit beim Kursleiter.
Eltern, bzw. die Begleitperson, die den Schüler zum Kurs bringt, muss sich persönlich davon überzeugen, dass der Kursleiter anwesend ist, um das Kind zu übergeben.
c) Die Schwimmschule haftet nicht, wenn ein Unfallschaden durch vorsätzliches, oder grob fahrlässiges Handeln des Schülers verursacht wurde.
d) Die Aufsichtspflicht tritt nicht in Kraft, wenn das Kind nicht persönlich an den Schwimmlehrer übergeben wurde.
13. Gebühren
Die zu entrichtenden Gebühren entnehmen sie aus der Gebührenordnung.
Es gilt ausschließlich die Einzugsermächtigung bis auf Widerruf.
14. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen sind auf der Homepage – www.schwimmschuleaquafun.de einsehbar.
15. Ihre Handynummer und Whatts App:
Handynummern werden teilweise zur Erstellung von Broadcastlisten verwendet! Sie dienen dazu, in besonderen Fällen die Gruppe schnellstmöglich zu erreichen. Ihre persönlichen Daten sind für die anderen Kursteilnehmer nicht sichtbar. Sie erhalten die Nachrichten der Broadcastliste nur, wenn Sie die Handynummer der Schwimmschule eingespeichert haben.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben!
Laupheim, 01.04.2022
Andrea Porter
GEBÜHRENORDNUNG gültig ab 01.04.2022
Unterrichtsform Einheiten Kursgebühr
Babyschwimmen / Pingugruppen Grundgebühr für 10 Std. á 30 Min. 130,00 €
Anfängerschwimmen / Aufbaukurs ab ca.5 Jahren 1 x wöchentlich 40 Min. 10 Std.: 120,00 €
Bitte beachten sie die Schulordnung!
Es gilt ausschließlich das Lastschriftverfahren!
Gläubiger ID: DE17ZZZ00000165145
Laupheim, 01.04.2022
Andrea Porter